Neuerungen des MDR bei der Beschäftigung freier MitarbeiterInnen

2. Februar 2016  

Mit dem 1. Januar 2016 sind verschiedene Änderungen zur Beschäftigung freier Mitarbeiter im MDR in Kraft getreten. Sie bringen verschiedene Verbesserungen mit sich. Wir wollen sie Euch natürlich nicht vorenthalten.

So wird als Bemessungsgrundlage der Sozialleistungen (Krankengeld, Urlaubsgeld etc.) für vorübergehend festangestellte freie Mitarbeiter nun das Jahr mit dem höheren Einkommen als Basis genommen (Entscheidung zwischen dem Jahr in dem die Festanstellung begann und dem Jahr davor). Bislang wurde nur das Jahr der Festanstellung gezählt – wer also ein halbes Jahr frei und danach ein halbes Jahr festangestellt war, bekam nur für die angezählten freien Monate Kranken-, bzw. Urlaubsgeld zugesprochen, was deutliche Minderzahlungen mit sich brachte. Die Neuregelung ist hier eindeutig besser.

Eine weitere Änderung betrifft die vorübergehende Anstellung über eine Arbeitnehmerüberlassung. Hier verlieren die freien Mitarbeiter nicht mehr ihre Ansprüche, zum Beispiel die erworbenen Angebotsgarantien (auch BTV-Ansprüche) oder Kündigungsfristen. Die Zeit der Arbeitnehmerüberlassung wird nun wie andere Auszeiten (Kinderbetreuungszeit, Langzeiterkrankung, etc.) behandelt.

Künftig können zudem die Direktoren Ausnahmegenehmigungen für eine Beschäftigung zwischen 72 und 109 Tagen pro Jahr in nicht programmgestaltenden Tätigkeiten erteilen. Bisher durfte dies nur die Intendantin.

Ein Kommentar zu “Neuerungen des MDR bei der Beschäftigung freier MitarbeiterInnen

  1. D.

    Liebe Kollegen, könnt ihr mir die Kontakten zum Personalrat mitteilen?
    Ich arbeite z.Zt. als Freier und habe einen Festvertrag angeboten bekommen.
    Soweit so gut. Nur von meinen vielen Jahren Berufserfahrung (ca. 15) als arbeitnehmerähnlicher freier Mitarbeiter im ö.-r. Rundfunk und seinen Tochterfirmen will das Haus mir im Arbeitsvertrag insgesamt nur ein paar wenige (4) anerkennen.
    Dazu hätte ich gern eine rechtssichere Auskunft.

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