Grundsätze der Freienräte – Änderungen empfohlen

3. Januar 2017  

Im Herbst hatten wir Euch Grundsätze für die Arbeit der Freienvertretungen beim MDR vorgestellt. Die große Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen hatten diese grundsätzlich begrüßt. Allerdings war auch eine nochmalige – u.a. juristische – Prüfung der Grundsätze befürwortet worden. Diese haben wir veranlasst und jetzt liegt uns die Rückmeldung vor.

Die Juristen von ver.di und DJV empfehlen uns einige Änderungen an den Grundsätzen. Das sind vor allem drei Punkte:

  • In die Präambel empfehlen sie einen Passus aufzunehmen, dass die Freien eine Vertretung über die Personalräte anstreben und die Freienvertretung sowie diese Grundsätze insofern nur eine vorübergehende Lösung sind
  • Die Beschreibung der Aufgaben der Vertretung sollte überarbeitet werden
  • Die Modalitäten für die Wahlen der Freienräte (wer darf wählen, wer darf wo wählen, wer kann gewählt werden usw.) sollten noch präziser gefasst werden

In den nächsten Wochen werden wir die Änderungsvorschläge beraten und einarbeiten.

Schließlich seid Ihr gefordert. Anfang des Frühjahres werden wir den überarbeiteten Grundsätze-Entwurf Euch zur Verabschiedung vorlegen.

Auf Basis der Grundsätze ist der MDR dann auch bereit, die Freienräte strukturell zu unterstützen (Benachteiligungszusicherung, Aufwandsentschädigung, Fahrtkosten, etc.). Über die Details sind wir aktuell im Gespräch und werden sie Euch dann natürlich bekannt geben.

Eure Freienräte

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