Aus unseren Gesprächen mit der Geschäftsleitung

5. März 2017  

Seit dem vergangenen Jahr treffen wir uns regelmäßig vierteljährlich mit der Geschäftsleitung. Als Ansprechpartnerin des Hauses führt Frau Lüdecke (Direktorin LFH Sachsen-Anhalt und Vertreterin der Intendantin) die Gespräche. Von den Freienräten ist vom jedem Standort ein/e Vertreter/in beteiligt.

Da die Bearbeitung unserer Themen und Anliegen sind oft über zwei oder drei Termine hinzieht, gab es am Anfang wenig zu berichten. Nun wollen wir Euch über einige wichtige Punkte, die wir seit dem Juni 2016 besprochen haben, berichten:

Recht auf Beistand bei Gesprächen durch Freienräte

Wir wollten wissen, ob es darauf einen Anspruch gibt. Die Geschäftsleitung hat dies bejaht und verweist auf die Dienstanweisung „Konfliktbewältigung“, die ausdrücklich auch für freie MitarbeiterInnen Anwendung finden soll.

Anspruch auf Arbeitszeugnis auch für Freie

Soweit freie Mitarbeiter/innen als arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne von § 12a Tarifvertragsgesetz zu qualifizieren sind, haben sie grundsätzlich unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses wie ArbeitnehmerInnen. Heißt: alle Freien, die mindestens 72 Tage im Jahr für den MDR beschäftigt sind haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis/regelmäßige Arbeitszeugnisse.

Schutz vor Beendigung kurz vor den Errreichen des tariflichen Schutzes nach 25 Jahren Beschäftigung beim MDR

Wir haben im Dezember zwei aktuelle Verdachtsfälle zum Anlass genommen, uns die Zusage der Intendantin aus dem Jahr 2015 noch mal zu bestätigen zu lassen.

Damals hatten wir die Besorgnis geäußert, dass die anstehenden Veränderungen im Zuge der Ressortbildungen dazu genutzt würden, sich von freien MitarbeiterInnen zu trennen oder die Zusammenarbeit wesentlich einzuschränken. Frau Prof. Wille hatte seinerzeit betont, dass es eine solche systematische Einschränkung von Freien mit dem Ziel, tarifvertraglichen Pflichten zu entgehen, nicht geben werde. Uns wurde bestätigt: dies gilt unverändert.

Mitarbeit an Projekten

Seit langem hatten wir die stärkere Einbeziehung freier MitarbeiterInnen in MDR-weite Projekte gefordert. Bei MDR 2017 war dies noch nicht möglich gewesen. Doch in den vergangenen Monaten hat sich die Position des MDR zur Mitarbeit freier MitarbeiterInnen an Projekten deutlich verändert – freie KollegInnen werden jetzt mehr einbezogen. An Projekt Unternehmenskultur sind in jeder Arbeitsgruppe mehrere Freie beteiligt.

Zudem ist der MDR dabei, eine Honorierungs-/Entschädigungsregelung für Mitarbeit freier MitarbeiterInnen an Projekten zu schaffen. Diese soll sich am Beirat der Intendantin orientieren.

Dienste oder Werk – Klarheit in der Beauftragung

Wir haben die hier und da übliche Praxis beschrieben, ReporterInnen oder RedakteurInnen anders abzurechnen als (vermeintlich) beauftragt. Der Sender verwies darauf, dass Tätigkeit und Honorar vor Antritt der Arbeit geklärt werden sollen. Wir möchten Euch darauf hinweisen, dass es auch in Eurem Sinn ist, ggf. nachzufragen.

Im Landesfunkhaus Magdeburg erarbeiten die Freienräte gerade gemeinsam mit der Geschäftsleitung ein „Auftragsbestätigungssystem“ per E-Mail.

Honorierung Tagesreporter LFH Dresden

In einem verwandten Thema haben wir im Herbst erreichen können, dass die Tagesreporter im Hörfunk in Dresden seit 1.1.2017 einheitlich als Schichten bezahlt werden. Eine Evaluierung dieser neuen Praxis soll im Frühjahr erfolgen.

Beschäftigung an der BTV-Grenze

Wir haben den Eindruck beschrieben, dass freie MitarbeiterInnen im BTV in manchen Bereichen bewusst an der 85%-Grenze ihrer Beschäftigungsgarantie beschäftigt werden. Die Geschäftsleitung hat erwidert, dies sei nicht beabsichtigt und man habe auch keine entsprechenden Erkenntnisse.

Deswegen unsere Bitte an Euch. Wenn das bei Euch vorkommt, meldet Euch bei uns.

Anlernen von MitarbeiterInnen

In der Praxis werden neue MitarbeiterInnen oft von freien KollegInnen angelernt. Grundsätzlich war bisher ungeklärt, ob freie MitarbeiterInnen eine Wahl haben, dies zu tun oder auch nicht und wie diese zusätzliche Aufgabe honoriert wird. Deswegen haben wir nachgefragt. Ergebnis: Grundsätzlich dürfen freie MitarbeiterInnen keine Ausbildung durchführen.

Betriebskindergarten

Da auch viele Freie Kinder und zudem kinderunfreundliche Arbeitszeiten haben, haben wir nach den Plänen sowie den Umfrageergebnissen zu einem MDR-Betriebskindergarten gefragt.

Die Ergebnisse der Umfrage sind folgende: teilgenommen haben 514 MitarbeiterInnen (62% fest, 38% frei). Davon haben insgesamt haben 247 KollegInnen Bedarf einer Kinderbetreuung angegeben. Die Geschäftsleitung des MDR hat sich allerdings angesichts einer kritischen Bewertung der KEF solcher „Zusatzleistungen“ gegen einen eigenen Kindergarten entschieden. Vielmehr wolle man an den Standorten mit den Kommunen sprechen und Lösungen finden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert