Endlich Grundsätze für die FreienRäte – Änderungsanträge

11. September 2016  

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im August hatten wir Euch den Entwurf von Grundsätzen für die FreienRäte vorgestellt. Diese möchten wir gern mit Euch auf der Vollversammlung am 21. September beschließen. Wir hatten Euch gebeten, uns eventuelle Änderungswünsche/-anträge bis zum 7.9.2016 zu schicken.

Nachdem diese Frist abgelaufen ist, haben wir die eingegangenen Änderungsanträge sortiert und möchten Euch darüber informieren:

Antrag 1 – Präambel, 3. Absatz, Satz 1 ändern + Satz 2 streichen:

Da der MDR auch für den gemeinsamen Kinderkanal von ARD und ZDF (KiKa) die Federführung innehat, gelten diese Grundsätze auch für die Freienvertretung beim KiKA. [Er wird im Folgenden – neben dem Landesfunkhaus Thüringen – als eigenständiger MDR-Regionalstandort betrachtet.]

Antrag 2 – Punkt 1.1 ändern:

Freie Mitarbeiterinnen im Sinne dieser Grundsätze sind Beschäftigte im MDR auf der Basis vertraglicher Grundlage außerhalb regulärer Arbeitnehmerschaft, welche mindestens 42 Tagen im Jahr beschäftigt wurden (maßgeblich ist die Beschäftigung im Vorjahr bzw. im aktuellen Jahr).

Antrag 3 – Punkt 1.2 (2.6) ‚Vorgesetzten‘ ändern in ‚Verantwortlichen‘:

auf Wunsch freier Mitarbeiterinnen bei Gesprächen mit den für sie Verantwortlichen oder anderen MDR-Vertretern teilzunehmen.

Antrag 4 – Punkt 1.2 (3) [im Rahmen eines regelmäßigen Gesprächstermins] streichen:

Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung erörtert die Freienvertretung mit der Intendantin bzw. der Standortdirektorin und der Leiterin der Abteilung Honorare und Lizenzen [im Rahmen eines regelmäßigen Gesprächstermins].

Antrag 5 – Punkt 2.2 (1) ergänzen um einen zweiten Satz:

Die regionalen Freienräte bestehen aus mindestens drei, maximal sieben Mitgliedern des jeweiligen Standorts. Die jeweilige Größe orientiert sich am den Maßgaben des im MDR gültigen Personalvertretungsgesetzes. Näheres regeln die regionalen Freienversammlungen für ihren Standort.

Antrag 6 – Punkt 2.3 (6) streichen:

[Freien-Vollversammlungen können während der üblichen Arbeitszeit stattfinden. Die Freienvertretung nimmt bei der Anberaumung auf die Belange des MDR Rücksicht.]

Antrag 7 – Punkt 2.4 (6) streichen:

[Regionale Freienversammlungen können während der üblichen Arbeitszeit stattfinden. Die Freienvertretung nimmt bei der Anberaumung auf die Belange des MDR Rücksicht.]

Antrag 8 – Punkt 3.1.4 (2) streichen:

[Die Wahl kann während der üblichen Arbeitszeit stattfinden. Die Freienvertretung nimmt bei der Anberaumung ihrer Sitzungen auf die Belange des MDR Rücksicht.]

Außerdem haben wir an den Grundsätzen einige redaktionelle Änderungen vorgenommen (z.B. fehlerhafte Formulierungen, falsche Verweise, etc). Diese Änderungen könnt Ihr hier in einem überarbeiteten Text-Entwurf nachlesen (Änderungen sind extra hervorgehoben).

Eure Freienräte

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