Vom “Homeoffice” zurück in den Sender – muss das sein?

15. Juli 2022  

Aktuell entstehen überall in den Redaktionen und Bereichen Pläne (oder sind bereits entstanden), nach denen die Mitarbeitenden wieder regelmäßig(er) im Sender anwesend sein sollen. Der oder dem einen wird’s gefallen, der oder dem anderen eher weniger. Deshalb nachfolgend eine Erläuterung, welche Regeln es im MDR dazu gibt und inwieweit man/frau hier selbst entscheiden kann.

Wenn einzelne Redaktionen und Bereiche nun festlegen wollen, wer und wann “mobil arbeiten” kann und wer und wann im Sender arbeiten soll, ist das für uns zunächst grundsätzlich nachvollziehbar, insbesondere wenn es sich an den Tätigkeiten orientiert und nicht an der Nase. Zudem spielt da auch der Team- bzw. Zusammengehörigkeitsgedanke eine wesentliche Rolle.

Jedoch ist es auch Teil der offiziellen Regeln im MDR (konkretisiert vergangenes Jahr), dass freie Mitarbeitende “grundsätzlich frei sind bezüglich des Ortes ihrer Leistungserbringung” (Dienstanweisung zur Beschäftigung freier Mitarbeitender vom 1.11.2021, nachzulesen im Organisationshandbuch des MDR, Fach I, Regelungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Vorgaben seitens des MDR sind nur möglich, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben notwendig ist oder dies im Honorarvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Ergänzt wurde diese Bestimmung um einen Passus, dass bei Unstimmigkeiten bzgl. des Arbeitsortes (grundsätzlich, nicht in jedem Einzelfall) ein Gespräch unter Beteiligung der Freienvertretung verlangt werden kann.

Also unsere Bitte: Seid offen, wenn es nun wieder Dienste (oder Tage) gibt, welche im Sender stattfinden sollen. Manche Dinge funktionieren einfach besser im direkten Kontakt – der soziale Kontakt sowieso. Aber habt im Hinterkopf, dass Ihr den Arbeitsort grundsätzlich selbst bestimmen könnt, d.h. wenn Ihr an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Diensten/Tätigkeiten lieber zu Hause oder lieber im Sender arbeitet, dann meldet das bei Eurer/Eurem Chef/in an. Sie/er kann Euren Wunsch dann nur zurück-weisen, wenn es betriebliche Gründe für Eure Anwesenheit an einem bestimmten Ort gibt. Wird der Wunsch Eurer Meinung nach zu Unrecht zurückgewiesen, könnt Ihr Euch an den jeweiligen Freienrat wenden und mit diesem ein Gespräch verlangen.