Vergütung von Klausuren

5. März 2024  

Wir hatten nachgefragt, wie Klausuren (ganztägig, halbtägig) zu vergüten sind. Hintergrund war die Praxis, dass häufig diejenigen, die bereits einen Dienst hatten, diesen bezahlt bekommen und andere ohne Dienst kein oder nur ein Weiterbildungshonorar. Nachfolgend die Antwort der Abteilung Honorare:


Der Begriff Klausur ist nicht einheitlich definiert. Wichtig ist die Unterscheidung, ob es sich bei der Klausur um eine Fortbildung zur Wissensvermittlung gemäß Ziffer 8 des Tarifvertrages für freie Mitarbeiter oder um einen Workshop handelt.
• Bei einer Fort- oder Weiterbildung gemäß Ziffer 8 TVF (Der MDR fördert die Fort- und Weiterbildung arbeitnehmerähnlicher fMA. Diese Förderung muss im Interesse des MDR liegen und der weiteren Qualifikation Freier Mitarbeiterinnen dienen) erfolgt die Honorierung über die Tätigkeitsposition Vergütung für Fort- und Weiterbildung zu den tarifierten Vergütungssätzen.
• Handelt es sich um einen Workshop, der z.B. einem aktiven fachlichen/kreativen Austausch zu einem (Programm-) Thema dient und über eine reine Wissensvermittlung hinausgeht, erfolgt die Honorierung über die Tätigkeitsposition Sonstige Leistung Off Air. Das Honorar kann individuell vereinbart werden.

Ggf. kann ein aktiver fachlicher/kreativer Austausch zu einem (Programm-) Thema auch während eines vereinbarten Einsatzes erfolgen, wenn dies mit zum Leistungsumfang vereinbart wurde, also zur Tätigkeit dazu gehört (z.B. konzeptionelle Vorbereitung / Entwicklung eines Formates/ Sendung). In dem Fall erfolgt die Honorierung über die vereinbarte Tätigkeit.

Ein Anspruch auf Ausfallhonorar kann ggf. bestehen, wenn der freie Mitarbeitende aufgrund der vom MDR gewünschten Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Fortbildung/ Workshop einen bereits verbindlich geplanten Einsatz nicht wahrnehmen kann. Die Zahlung des Ausfallhonorars erfolgt i.H.d. Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Honorar und der Vergütung für die Fortbildung bzw. Workshopteilnahme. Ein Anspruch auf Ausfallhonorar besteht jedoch nicht bei einer einvernehmlichen Verschiebung des Einsatzes.
Die Abteilung Honorare hat die Bereiche dazu noch einmal geschult und wird einen Leitfaden erstellen.