Gute Nachrichten für arbeitnehmerähnliche Freie, die überwiegend in Thüringen beschäftigt sind: Sie haben einen Anspruch auf bis zu fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Es gibt sogar Geld dafür, denn diese Bildungsfreistellung wird entsprechend der Urlaubsvergütung vergolten. Die Antragstellung erfolgt mit dem Formular “Antrag auf Zahlung von Urlaubsvergütung” bei der Abteilung Honorare, darauf bitte “Bildungsurlaub” vermerken. Bei der Bildungsveranstaltung muss es sich um eine vom Bundesland Thüringen anerkannte gesellschaftspolitische, arbeitsweltbezogene oder ehrenamtsbezogene handeln, dazu ist dem Antrag eine Bescheinigung nach §8 Abs. 3 des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes (ThürBfG) beizulegen.
Zu den anderen beiden Bundesländern: Sachsen ist neben Bayern das einzige Bundesland, in dem es keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub gibt. Dort hat eine von vielen gesellschaftlichen Gruppen unterstützte Initiative jedoch vergangene Woche einen Volksantrag zur Einführung von Bildungsurlaub gestartet. In Sachsen-Anhalt gibt es eine gesetzliche Regelung zum Bildungsurlaub – auf Nachfrage des Freienrates hieß es vom MDR jedoch, dass der Geltungsbereich freie bzw. arbeitnehmerähnliche Mitarbeitende nicht einbeziehe.