Nachgefragt: Unfallversicherungsschutz auch bei Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz

20. September 2023  

Wir haben nachgefragt – die Antwort: Der Unfallversicherungsschutz der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) in sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten gilt auch, wenn die Arbeitszeit die im Arbeitszeitgesetz vorgesehene maximale Arbeitszeit von 10 Stunden überschreitet – so die Auskunft des MDR. Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn gegen die Arbeitszeitbestimmungen verstoßen werde. Wichtig ist, dass bei einem Unfall zum Unfallzeitpunkt Tätigkeiten ausgeführt werden, die dem Unternehmen dienen.

Es ist grundsätzlich die Pflicht des Arbeit-/Auftraggebers, auf die Einhaltung der gesetzlichen oder tariflichen Arbeitszeit zu achten (Anmerkung des MDR: freie Mitarbeitende sind grundsätzlich frei in der Einteilung ihrer Arbeitszeit. Der MDR könne nur begrenzt Einfluss nehmen. Kommentar Freienrat: Wir alle wissen, wie das in Schichtdiensten aussieht).