Arbeitslosengeld (ALG) für Freie Mitarbeitende

25. Januar 2024  

Fragen, die den Gesamtfreienrat zum Thema Arbeitslosengeld erreichen, betreffen meist folgende Aspekte:

• Meine Sendung hat Sommerpause, ich erhalte für mehrere Wochen keine Beauftragung. Bekomme ich ALG?
• Der MDR führt Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ab. Können FMA überhaupt ALG bekommen?
• Falls ja, wie funktioniert das genau?

Sozialversicherungspflichtig tätige FMA können ALG erhalten, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Es gibt jedoch eine Besonderheit. Die wichtigsten Kriterien dafür sind: Mitteilung einer Beschäftigungslosigkeit, Anwartschaftszeiten und arbeitslosenversicherungspflichtige Zeiten. Die Arbeitsagentur hat das auf ihrer Internetseite zusammengefasst: Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Dauer | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Die Mitteilung über eine Beschäftigungslosigkeit kann einerseits aufgrund einer Beendigungsmitteilung des MDRs sein oder bei einer Unterbrechung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von mindestens einem Monat erfolgen. Dann ist der Arbeitsagentur eine “Arbeitsbescheinigung” vorzulegen. Das ist ein Beleg der Arbeitsagentur, der vom Fachbereich Honorare erstellt wird: Arbeitsbescheinigung (arbeitsagentur.de). Damit bescheinigt der MDR der Agentur auch den gesamten Zeitraum, in dem du keinerlei Zahlungen vom MDR erhalten hast.

Und das ist die Besonderheit: Der MDR kann den Beleg erst erstellen, wenn der Zeitraum der Beschäftigungsunterbrechung geendet hat. Erst dann kann auch die Zahlung von der Arbeitsagentur erfolgen. Bei einer durchgehenden Beschäftigungspause von mindestens einem vollen Kalendermonat (ohne sozialversicherungspflichtiges Honorar oder andere pflichtigen tarifliche Leistungen) muss die Beschäftigung abgemeldet und mit Wiederaufnahme der Tätigkeit nach der Beschäftigungspause wieder angemeldet werden. (Hinweis: stimmt nur bei BTV, sonst Abmeldung).

Weil mit der erwähnten Abmeldung auch der Krankenversicherungsschutz endet, bei einer Leistungszahlung durch die Arbeitsagentur dann jedoch wieder bestehen kann, empfehlen wir bei einer abzusehenden längeren Beschäftigungsunterbrechung durch die Arbeitsagentur prüfen zu lassen, ob ein Anspruch auf ALG besteht. Bei zu erwartender Weiterbeschäftigung durch den MDR kann die Lücke auch mittels sozialversicherungspflichtigem Urlaub überbrückt werden.

Zum Thema Anwartschaftszeit: Schwierig ist in der Regel die Anwartschaftszeit zu erfüllen bei selbstständiger Tätigkeit oder solcher ohne Durchversicherung. In diesen Fällen würden wir empfehlen, die freiwillige Arbeitslosenversicherung zu prüfen: Freiwillige Arbeitslosenversicherung | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de).

Der Gesamtfreienrat kann nicht prüfen, ob in eurer individuellen Konstellation ein Leistungsanspruch besteht oder nicht, wir sind aber an euren Erfahrungsberichten mit den Arbeitsagenturen interessiert, um unseren Erfahrungspool und damit die Beratungsmöglichkeiten zu erweitern.