Erhöhung der Honorare zum 01.12.2023

17. Januar 2024  

Die Tarifparteien haben im Frühjahr 2023 eine Erhöhung von Gehältern und Honoraren vereinbart. Dadurch sind die Effektiv- und Mindesthonorare zum 01.12.2023 um 2,8 Prozent gestiegen – unter folgenden Bedingungen:

• Für die Erhöhung des Effektiv-Honorars ist es Bedingung, dass ihr arbeitnehmerähnlich seid und in dieser Tätigkeit in den vergangenen 12 Monaten (01.12.2022-30.11.2023) mindestens 12 Beauftragungen hattet (vgl. Punkt 12, TV Freie)
• Bei den Mindesthonoraren sind die drei neuen Tätigkeiten “Content Creator 1”, “Content Creator 2” und “On Air Producer” von der Erhöhung ausgenommen

Also prüft, ob ihr diese Honorarerhöhung erhalten habt und falls nicht, ob ihr die Bedingungen erfüllt. Wenn ihr meint, die Bedingungen zu erfüllen, aber die Erhöhung nicht erhalten habt, fragt zunächst in eurem Bereich nach. Sollte dabei keine Einigung erreicht werden, gibt es schließlich die Möglichkeit, zur Klärung die Schiedsstelle Dynamisierung anzurufen: schiedsstelle-dynamisierung@mdr.de.

Allen, die die Bedingungen nicht erfüllen, empfehlen wir, das Gespräch zu suchen. Fragt an an, ob ihr aus Gründen der Gleichbehandlung die Erhöhung nicht auch bekommt.